Rechtsprechung
   OLG München, 05.11.2010 - 34 Wx 117/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8583
OLG München, 05.11.2010 - 34 Wx 117/10 (https://dejure.org/2010,8583)
OLG München, Entscheidung vom 05.11.2010 - 34 Wx 117/10 (https://dejure.org/2010,8583)
OLG München, Entscheidung vom 05. November 2010 - 34 Wx 117/10 (https://dejure.org/2010,8583)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8583) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 45

    BGB § 185; FamFG § 467 Abs. 2
    Fortführung des Aufgebotsverfahrens durch den früheren Eigentümer nach Eigentumswechsel

  • openjur.de

    Aufgebotsverfahren: Betreiben des Verfahrens zur Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs in gewillkürter Prozessstandschaft

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 185; FamFG § 467 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreiben des Aufgebotsverfahrens durch den Grundeigentümer wegen Abhandenkommens eines Grundschuldbriefs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 185; FamFG § 467 Abs. 2
    Betreiben des Aufgebotsverfahrens durch den Grundeigentümer wegen Abhandenkommens eines Grundschuldbriefs

  • rechtsportal.de

    BGB § 185 ; FamFG § 467 Abs. 2
    Betreiben des Aufgebotsverfahrens durch den Grundeigentümer wegen Abhandenkommens eines Grundschuldbriefs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 594
  • FGPrax 2011, 47
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2012 - 3 Wx 247/12

    Zu den Voraussetzungen einer Antragsberechtigung nach § 467 Abs. 2 FamFG in

    Diesem in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits eingenommenen Standpunkt schließt sich der Senat an (eingehend: OLG München NJW-RR 2011, S. 594 f; ferner: KG, Beschluss vom 25. Oktober 2010 in Sachen 12 W 30/10 m. zahlr. Nachw.).
  • OLG München, 25.07.2017 - 34 Wx 110/17

    Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs in gewillkürter Verfahrensstandschaft -

    Eine Antragstellung ist auch in Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in gewillkürter Verfahrensstandschaft möglich (Senat vom 5.11.2010 - 34 Wx 117/10; OLG Düsseldorf Beschluss vom 7.5.2013 - 25 Wx 21/13; Keidel/Sternal, FamFG 19. Aufl. § 23 Rn. 52), wenn der Ermächtigte ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Verfahrensführung hat (BGH NJW 2017, 486/487; BGHZ 119, 237, 242; BGH NJW 1995, 3186).

    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob die Grundschuldgläubigerin dem Erblasser als früheren Eigentümer durch Überlassung des Grundschuldbriefs und einer Löschungsbewilligung schon im Jahr 2000 das Recht eingeräumt hatte, falls erforderlich das Aufgebotsverfahren in gewillkürter Prozessstandschaft zu betreiben (vgl. Senat vom 5.11.2010 - 34 Wx 117/10; OLG Düsseldorf Beschluss vom 7.5.2013 - 25 Wx 21/13), und ob die Beteiligte allein oder die Erben als Gesamthänder dieses Recht für die Erbengemeinschaft nach des S.M. geltend machen könnten.

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - 25 Wx 21/13

    Voraussetzungen der Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs

    Daran hat sich dadurch, dass das Aufgebotsverfahren nunmehr im FamFG geregelt ist, nichts geändert (vgl. OLG München, Beschluss vom 05.11.2010 - 34 Wx 117/10 - zitiert nach Juris; KG, Beschluss vom 25.10.2010 - 12 W 30/10 - zitiert nach Juris; Bumiller/Hardes, FamFG, 9. Auflage, § 467 FamFG, Rdn. 3; Schulte-Bunert/Weinrauch, FamFG, 2. Auflage, § 467 FamFG, Rdn. 2; Zöller-Geimer, ZPO, 28. Auflage, § 466 FamFG, Rdn. 2; Keidel/Giers, a.a.O., § 467 FamFG, Rdn. 2; OLG Düsseldorf (Senat), Beschluss vom 08.03.2011 - I-25 Wx 9/11 -).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2018 - 25 Wx 68/17

    Rechtstellung des Vorsorgebevollmächtigten eines nicht verfahrensfähigen

    Sie ist auch angemessen, weil sonst der Beteiligten zu 1) eine Tatsacheninstanz verloren ginge (vgl. OLG Hamm FamRZ 2013, 310; OLG Schleswig FamRZ 2012, 895; OLG München FGPrax 2011, 47; BayObLG NJW-RR 2002, 679; Keidel/Sternal, a. a. O., § 69 FamFG, Rdn. 14).
  • OLG Köln, 07.08.2019 - 2 Wx 213/19
    Dies gilt insbesondere bei Verneinung seiner Antragsberechtigung, denn nur auf diese Weise kann das Fehlen des Antragsrechts mit einem Rechtsmittel nachgeprüft werden (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134-135; OLG München NJW-RR 2011, 594 f; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 59 Rn. 39 f m.w.N.).

    Denn in der Überlassung der Löschungsbewilligung durch den Grundschuldgläubiger liegt das Einverständnis, mit der Grundschuld nach Belieben zu verfahren, erforderlichenfalls auch das Aufgebotsverfahren zu betreiben (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134-135; OLG München NJW-RR 2011, S. 594 f; Keidel/Giers, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 467 Rn. 2 m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 17.02.2020 - 5 W 8/20

    Zuständigkeit bei Streit der Erben über eine Beendigung der

    Nach § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG darf das Beschwerdegericht eine Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverweisen, wenn dieses in der Sache noch nicht entschieden hat; diese Voraussetzung ist immer dann erfüllt, wenn eine Entscheidung über das verfahrensgegenständliche Rechtsverhältnis - gleich aus welchen Gründen - noch nicht in der gebotenen Weise umfassend getroffen wurde; denn anderenfalls würde den Beteiligten eine Tatsacheninstanz genommen (Sternal, in: Keidel, a.a.O., § 69 Rn. 14; vgl. OLG München, NJW-RR 2011, 594).
  • OLG Köln, 07.08.2019 - 2 Wx 213/19 Wx 214/19

    Rechtstellung des Eigentümers hinsichtlich der Kraftloserklärung eines

    Dies gilt insbesondere bei Verneinung seiner Antragsberechtigung, denn nur auf diese Weise kann das Fehlen des Antragsrechts mit einem Rechtsmittel nachgeprüft werden (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 -135; OLG München NJW-RR 2011, 594 f; Keidel/Meyer-Holz, FamFG , 19. Aufl. 2017, § 59 Rn. 39 f m.w.N.).

    Denn in der Überlassung der Löschungsbewilligung durch den Grundschuldgläubiger liegt das Einverständnis, mit der Grundschuld nach Belieben zu verfahren, erforderlichenfalls auch das Aufgebotsverfahren zu betreiben (OLG Düsseldorf, FGPrax 2013, 134 -135; OLG München NJW-RR 2011, S. 594 f; Keidel/Giers, FamFG , 19. Aufl. 2017, § 467 Rn. 2 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 07.02.2014 - 15 W 82/13

    Auch Verschollene sterben

    Es ist aber anerkannt, dass auch der Grundstückseigentümer im Wege der gewillkürten Verfahrensstandschaft das Aufgebotsverfahren beantragen kann, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der letzte Grundschuldgläubiger ihm den Grundschuldbrief übergeben und eine Löschungsbewilligung erteilt hatte, da die Überlassung von Grundschuldbrief und Löschungsbewilligung die Ermächtigung zur Betreibung des Aufgebotsverfahrens einschließt (OLG München FGPrax 2011, 47; Senat, Beschluss vom 27.09.2012, 15 W 454/11).
  • OLG Brandenburg, 17.12.2019 - 3 W 77/19

    Antrag auf Durchführung eines Aufgebotsverfahrens zur Kraftloserklärung eines

    Voraussetzung für die Berechtigung zur Antragstellung im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft ist dabei immer, dass eine wirksame Ermächtigung des tatsächlichen Rechtsinhabers vorliegt, das Recht im eigenen Namen geltend zu machen, und der Antragsteller daran ein eigenes rechtliches Interesse hat (OLG München, Beschluss vom 05.11.2010 - 34 Wx 117/10).
  • OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 371/11

    Grundbuchverfahrensrecht: Antragsrecht des Grundpfandrechtsgläubigers für das

    Die Antragsberechtigung folgt aus dem materiellen Recht (Senat vom 5.11.2010 = FGPrax 2011, 47; Keidel/Giers FamFG 17. Aufl. § 467 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 18.02.2020 - 15 W 452/19

    Grundpfandrechtsbrief, Ausschließungsbeschluss, Verfahrensstandschaft

  • OLG Hamm, 30.11.2016 - 15 W 437/16
  • KG, 15.12.2014 - 12 W 65/14

    Kraftloserklärung Grundschuldbrief - Aufgebotsverfahren durch belasteten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht